generelle Handelssperrzeiten
Für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden, die über sensitive Informationen verfügen, bestehen 10 Tage vor dem Bilanzstichtag bis 2 Tage nach der Veröffentlichung des Jahres- oder Halbjahresberichts sowie bei besonderen Transaktionen Handelssperrzeiten («Blackout periods»).