kapitalstruktur
1. Aktienkapital per 31. März 2024
Die Namenaktien sind Einheitsaktien, ausgestattet mit den gleichen Vermögens- und Mitwirkungsrechten. Es bestehen keine Beschränkungen der Übertragbarkeit. Voraussetzung für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre ist der Eintrag im Aktienbuch. Aktionäre werden mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, die Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Das Stimmrecht und die damit verbundenen Rechte der eigenen Aktien ruhen.
Die Aktien sind als Wertrechte ausgestaltet und weder in einer Globalurkunde noch in Zertifikaten, Einzelurkunden oder in anderer Form verurkundet. Aktionäre haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines Aktientitels, doch können sie jederzeit von der Gesellschaft eine Bescheinigung über ihre Stellung als Aktionär verlangen. Die Gesellschaft führt ein Wertrechtebuch gemäss den Bestimmungen von Art. 973c OR.
Für den genauen Wortlaut der Bestimmungen wird auf die Statuten der Gesellschaft verwiesen, die auf https://www.zueblin.ch/unternehmen/#formelles eingesehen oder bei der Gesellschaft bezogen werden können.
2. Genehmigtes Kapital / Kapitalband und Bedingtes Kapital im Besonderen
2.1 Genehmigtes Kapital / Kapitalband
Die Gesellschaft verfügt per 31. März 2024 weder über genehmigtes Kapital noch über ein Kapitalband.
2.2 Bedingtes Kapital
Die Aktionäre haben im Rahmen der a.o. GV vom 29. Februar 2016 den Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 164 444 voll zu liberierenden Namenaktien zu je CHF 22.50 im Nennwert von insgesamt höchstens CHF 3 699 990 mittels Ausübung von Optionsrechten, welche Mitarbeitenden oder Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften gemäss dem vom Verwaltungsrat genehmigten Mitarbeiterbeteiligungsplan eingeräumt werden können, zu erhöhen. Das bedingte Kapital beträgt CHF 3 699 990.00, was 4.96% des bestehenden Aktienkapitals entspricht.
3. Kapitalveränderungen der letzten drei Jahre
In den letzten drei Berichtsjahren erfolgten keine Kapitalveränderungen.
4./5. Aktien, Partizipations- und Genussscheine
Die unter Ziffer 1 («Aktienkapital per 31. März 2024») erwähnten 3 318 027 ausgegebenen Namenaktien sind voll einbezahlt. Jede Aktie ist dividendenberechtigt. Unter Ziffer 6 («Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen») ist die Stimmberechtigung erläutert. Vorzugsrechte und ähnliche Berechtigungen bestehen keine.
Per 31. März 2024 waren weder Partizipationsscheine noch Genussscheine ausstehend.
6. Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Die Aktien der Gesellschaft sind ohne Einschränkungen frei übertragbar. Für die Namenaktionäre wird ein Aktienbuch geführt. Darin werden die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und Vornamen, Wohnort, Adresse und Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen der Sitz) eingetragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär oder Nutzniesser nur anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist.
Entsprechend Artikel 3a der Statuten, werden Erwerber von Namenaktien oder einer Nutzniessung an Namenaktien auf Gesuch als Aktionäre oder Nutzniesser mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, die Aktien oder die Nutzniessung an den Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Diese Eintragungsbeschränkung gilt auch für Aktien, die über die Ausübung eines Bezugs-, Options- oder Wandelrechts gezeichnet oder erworben werden.
7. Wandelanleihen und Optionen
Per 31. März 2024 waren bei der Züblin Immobilien Holding AG keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.