5.12 Nahestehende Personen 

Als nahestehende Personen gemäss IAS 24 gelten für das Berichtsjahr:

  1. Verwaltungsrat
  2. Mitglieder der Geschäftsleitung
  3. Lamesa Holding SA, Panama

Aktienbesitz von nahestehenden Personen per 31. März 2024

Der Aktienbesitz von Verwaltungsrat und Gruppenleitung ist in Anmerkung 5.14 im Detail offengelegt.

Transaktionen mit nahestehenden Personen und bedeutenden Aktionären

Unbezahlte Dividende gegenüber Aktionär

Per 31. März 2024 hatte die Züblin Gruppe offene Verbindlichkeiten gegenüber der Lamesa Holding SA aus ausstehenden Dividenden in Höhe von TCHF 8 291 (Vorjahr: TCHF 6 909). Weitere Angaben sind in Anmerkung 5.6 offengelegt. Die in der Bilanzposition «Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten» ausgewiesene Verbindlichkeit ist nicht verzinslich.

Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2023/24 keine Transaktionen mit nahestehenden Personen oder bedeutenden Aktionären. Ebenfalls wurden keine Beratungshonorare an nahestehende Personen oder bedeutende Aktionäre, die über die im Anmerkung 5.13 offengelegten Entschädigungen hinausgehen, gezahlt. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung überwachen fortlaufend potenzielle Interessenkonflikte.

Organdarlehen

Es bestehen keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung.