5.9 Hypotheken
Zum 31. März 2024 wird das Immobilienportfolio der Züblin Gruppe durch ein variabel verzinsliches Darlehen finanziert. Die in der Bilanz als Hypotheken ausgewiesenen Beträge beinhalten Abschlussgebühren in Höhe von TCHF 71 (Vorjahr: TCHF 86). Diese Abschlussgebühren sind im durchschnittlichen Effektivzinssatz ebenfalls berücksichtigt.
Das Hypothekardarlehen enthält Covenants, die unter anderem das Einhalten gewisser Finanzkennzahlen (Loan to Value (LTV) und Eigenkapitalquote) vorsehen. Nachfolgend die aktuell geltenden Finanzkennzahlen:
Loan to Value (LTV) ≤ 60%
Eigenkapitalquote ≥ 10%
Züblin überwacht die Einhaltung der Finanzkennzahlen quartalsweise. Verletzungen haben unterschiedliche Konsequenzen und können unter anderem in einer Erhöhung des Zinssatzes oder einer (Teil-)Rückzahlung der Hypothek resultieren. Steigt der LTV auf über 60% an, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die Einhaltung der Finanzkennzahl wieder herzustellen. Die sogenannte «change of control»-Klausel sieht als Konsequenz die Fälligstellung des gesamten Darlehens vor, sofern die Züblin Immobilien Holding AG weniger als 50.1% der Stimmrechte oder Aktien an der kreditnehmenden Tochtergesellschaft hält oder die Lamesa Holding SA die direkte oder indirekte Kontrolle über mehr als 41.65% der Stimmrechte oder Aktien an der Züblin Immobilien Holding AG ausübt. Eine Dekotierung der Züblin Immobilien Holding AG würde ebenfalls zu einer sofortigen Rückzahlung der beanspruchten Kredite führen.
Unverändert zum Vorjahr hat die Gruppe sämtliche Covenants per Bilanzstichtag eingehalten.
Übersicht der für Hypotheken verpfändeten Anlageliegenschaften:
Im Zusammenhang mit Hypothekardarlehen wurden Versicherungsansprüche für Anlageliegenschaften ergänzend zu den hypothekarischen Belastungen als Sicherheiten abgetreten.
Züblin finanziert sich derzeit ausschliesslich über Hypotheken. Der Bilanzwert am 31. März 2024 beträgt TCHF 62 929 (Vorjahr: TCHF 64 914). Die Veränderungen aus Finanzierungstätigkeiten im Geschäftsjahr betrafen Rückzahlungen in Höhe von TCHF 3 000 sowie Aufnahmen in Höhe von TCHF 1 000. Zahlungsunwirksame Veränderungen erfolgten im Rahmen der Auf- und Abzinsung (+TCHF 15).