4.6 Ertragssteuern
Ertragssteuern
Der laufende Steuerertrag in Höhe von CHF 0.3 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Steuerrückstellungen infolge der definitiven Veranlagungen der Züblin Immobilien AG bei den Grundstückgewinnsteuern für die Handänderungen in den Jahren 2009 und 2013 sowie den Gewinnsteuern der Geschäftsjahre 2009/2010 bis 2012/2013 (Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuern). Im Vorjahr wurden in diesem Zusammenhang bereits Rückstellungen im Umfang von CHF 5.3 Mio. aufgelöst. In den betroffenen Steuerjahren war insbesondere die inter- und innerkantonale Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bzw. der ordentlichen Gewinnsteuer unklar. In den Steuerrückstellungen per 31. März 2018 wurde diesbezüglich das maximale und zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlichste Risiko abgebildet. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens wurde die Frage der Verlustverrechnung mit den Steuerbehörden geklärt und einer Lösung zugeführt, womit die Steuerrückstellungen per 31. März 2019 entsprechend angepasst werden konnten. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden alle Steuerjahre definitiv abgerechnet.
Die Aufwendungen für latente Ertragssteuern betragen CHF 1.3 Mio. im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: CHF 2.3 Mio.). Im Vorjahr beinhalteten die latenen Steuern einen Sondereffekt in Höhe CHF 1.3 Mio., der auf die zusätzliche Auflösung von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit den vorstehend, dargestellten Veranlagungen zurückzuführen war.
Insgesamt resultierte im Geschäftsjahr 2019/20 ein Ertragssteueraufwand in Höhe von CHF 1.0 Mio. Dies entspricht nach einem Ertrag von CHF 3.0 Mio. im Vorjahr, einem Rückgang um CHF 4.0 Mio. Wie bereits dargestellt, ist dieser vollständig auf Sondereinfüsse im Zusammenhang mit der Klärung der Frage der Verlustverrechnungen zurückzuführen.
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitung der Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz zur Ertragssteuer gemäss Erfolgsrechnung dar: