4.6 Ertragssteuern

Ertragssteuern

in Tausend CHF

 

1.4.2019 bis 31.3.2020

1.4.2018 bis 31.3.2019

 

 

 

 

Ertragssteuern in der Erfolgsrechnung

 

 

 

Ertragssteuern des Vorjahres

 

271

5 276

Total laufende Ertragssteuern

 

271

5 276

 

 

 

 

Latente Ertragssteuern auf Verlustvorträgen

 

–365

–1 600

Latente Ertragssteuern auf Bewertungsdifferenzen

 

–642

–697

Latente Ertragssteuern auf sonstigen Positionen

 

–275

–9

Total latente Ertragssteuern

 

–1 282

–2 306

Total Ertragssteuern in der Erfolgsrechnung

 

–1 011

2 970

 

 

 

 

Ertragssteuern in der Gesamtergebnisrechnung (OCI)

 

 

 

Laufende Ertragssteuern im OCI

 

0

0

Latente Ertragssteuern im OCI

 

5

16

Total Ertragssteuern in der Gesamtergebnisrechnung (OCI)

 

5

16

Der laufende Steuerertrag in Höhe von CHF 0.3 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Steuerrückstellungen infolge der definitiven Veranlagungen der Züblin Immobilien AG bei den Grundstückgewinnsteuern für die Handänderungen in den Jahren 2009 und 2013 sowie den Gewinnsteuern der Geschäftsjahre 2009/2010 bis 2012/2013 (Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuern). Im Vorjahr wurden in diesem Zusammenhang bereits Rückstellungen im Umfang von CHF 5.3 Mio. aufgelöst. In den betroffenen Steuerjahren war insbesondere die inter- und innerkantonale Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bzw. der ordentlichen Gewinnsteuer unklar. In den Steuerrückstellungen per 31. März 2018 wurde diesbezüglich das maximale und zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlichste Risiko abgebildet. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens wurde die Frage der Verlustverrechnung mit den Steuerbehörden geklärt und einer Lösung zugeführt, womit die Steuerrückstellungen per 31. März 2019 entsprechend angepasst werden konnten. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden alle Steuerjahre definitiv abgerechnet.

Die Aufwendungen für latente Ertragssteuern betragen CHF 1.3 Mio. im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: CHF 2.3 Mio.). Im Vorjahr beinhalteten die latenen Steuern einen Sondereffekt in Höhe CHF 1.3 Mio., der auf die zusätzliche Auflösung von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit den vorstehend, dargestellten Veranlagungen zurückzuführen war.

Insgesamt resultierte im Geschäftsjahr 2019/20 ein Ertragssteueraufwand in Höhe von CHF 1.0 Mio. Dies entspricht nach einem Ertrag von CHF 3.0 Mio. im Vorjahr, einem Rückgang um CHF 4.0 Mio. Wie bereits dargestellt, ist dieser vollständig auf Sondereinfüsse im Zusammenhang mit der Klärung der Frage der Verlustverrechnungen zurückzuführen. 

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitung der Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz zur Ertragssteuer gemäss Erfolgsrechnung dar: 

Überleitung der Ertragssteuer

in Tausend CHF

 

1.4.2019 bis 31.3.2020

1.4.2018 bis 31.3.2019

 

 

 

 

Geschäftsjahr

 

 

 

Erfolg vor Ertragssteuern

 

5 639

3 244

Referenzsteuersatz 1

 

19.57%

18.28%

Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz

 

–1 103

–593

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

 

–1 011

2 970

Differenz

 

92

3 563

Erklärt sich durch:

 

 

 

– Veränderung des Steuersatzes für latente Steuern

 

217

90

– zu anderen Steuersätzen besteuerte Erträge

 

–65

–317

– Veränderung nicht aktivierter Verlustvorträge

 

–99

–484

– Ertragssteuern aus Vorjahren

 

39

4 274

1 Der Referenzsteuersatz für die Gruppe beträgt mathematisch 19.57% (Vorjahr 18.28%). Die Berechnung wurde auf absoluten Zahlen vorgenommen.