Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht wurde basierend auf der Verordnung gegen übermässige Vergütung (VegüV) Art. 14 – Art 16 erstellt. Sie ersetzt die Angaben im Zusammenhang mit OR 663b bis in der statutarischen Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.

Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

 

Grund- entschädigung

Total

in CHF

 

 

Geschäftsjahr 2019/20

 

 

Dr. Wolfgang Zürcher, Präsident 1

130 000

130 000

Vladislav Osipov, Mitglied

70 000

70 000

Dr. Markus Wesnitzer, Mitglied

70 000

70 000

Dr. Iosif Bakaleynik 2

25 000

25 000

Total Verwaltungsrat

295 000

295 000

Von der Generalversammlung genehmigte Vergütung

 

550 000

 

 

 

Geschäftsjahr 2018/19

 

 

Dr. Iosif Bakaleynik, Präsident 2

100 000

100 000

Vladislav Osipov, Mitglied

70 000

70 000

Dr. Markus Wesnitzer, Mitglied

70 000

70 000

Dr. Wolfgang Zürcher, Mitglied

70 000

70 000

Total Verwaltungsrat

310 000

310 000

Von der Generalversammlung genehmigte Vergütung

 

550 000

1 Per 18.06.2019 zum Präsident des Verwaltungsrats gewählt, davor Mitglied

2 bis 18.06.2019

Vergütung der Geschäftsleitung

in CHF

 

Grund- entschädigung

Bonus in bar

 

Arbeitgeber- beiträge 1

Total

Geschäftsjahr 2019/20

 

 

 

 

 

 

Roland Friederich, CEO (seit 15.7.2019) / CFO

 

276 988

0

 

52 004

328 992

Dr. Iosif Bakaleynik, CEO (bis 14.7.2019)

 

312 498

0

 

53 676

366 174

Total Geschäftsleitung

 

589 486

0

 

105 680

695 166

Von der Generalversammlung genehmigte Vergütung

 

 

 

 

 

1 500 000

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsjahr 2018/19

 

 

 

 

 

 

Dr. Iosif Bakaleynik, CEO

 

507 813

250 000

 

109 390

867 203

Roland Friederich, CFO

 

220 000

110 000

 

51 029

381 029

Total Geschäftsleitung

 

727 813

360 000

 

160 419

1 248 232

Von der Generalversammlung genehmigte Vergütung

 

 

 

 

 

1 800 000

1 davon rentenbildende Arbeigeberbeiträge (AHV, BVG) CHF 82'586 (Vorjahr: CHF 144'016)

Ergänzende Angaben zum Vergütungsbericht

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen im Umfang von CHF 16ʼ184 werden den einzelnen Verwaltungsräten nicht zugewiesen, da diese in unserem Fall keine zusätzliche Vorsorgeleistung begründen. Kein nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats ist der Pensionskasse der Gesellschaft angeschlossen.

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates, wie auch der Geschäftsleitung, erhalten steuerlich akzeptierte Pauschalspesen. Sofern Spesen im Zusammenhang mit Verwaltungsratssitzungen nicht durch Pauschalspesen gedeckt sind, werden diese separat vergütet.

Die Gesellschaft hat keine ausstehenden Darlehen oder Kredite gegenüber aktuellen oder früheren Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern.

Sämtliche Aufwendungen werden entsprechend dem Accrualprinzip erfasst und sind in Übereinstimmung mit den Angaben in der statutarischen, wie auch der konsolidierten Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.