Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht wurde basierend auf der Verordnung gegen übermässige Vergütung (VegüV) Art. 14 – Art 16 erstellt. Sie ersetzt die Angaben im Zusammenhang mit OR 663b bis in der statutarischen Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.
Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Vergütung der Geschäftsleitung
Ergänzende Angaben zum Vergütungsbericht
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen im Umfang von CHF 16ʼ184 werden den einzelnen Verwaltungsräten nicht zugewiesen, da diese in unserem Fall keine zusätzliche Vorsorgeleistung begründen. Kein nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats ist der Pensionskasse der Gesellschaft angeschlossen.
Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates, wie auch der Geschäftsleitung, erhalten steuerlich akzeptierte Pauschalspesen. Sofern Spesen im Zusammenhang mit Verwaltungsratssitzungen nicht durch Pauschalspesen gedeckt sind, werden diese separat vergütet.
Die Gesellschaft hat keine ausstehenden Darlehen oder Kredite gegenüber aktuellen oder früheren Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern.
Sämtliche Aufwendungen werden entsprechend dem Accrualprinzip erfasst und sind in Übereinstimmung mit den Angaben in der statutarischen, wie auch der konsolidierten Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.