Revisionsstelle und unabhängige Immobilienbewerter

1. Revisionsstelle

1.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

1.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats

Revisionsstelle der Züblin Gruppe bzw. der Züblin Immobilien Holding AG ist seit 1998 Ernst & Young AG (EY), Zürich. Die Revisionsstelle wird jährlich von der Generalversammlung gewählt. Das Revisionsmandat wird periodisch neu ausgeschrieben. Dies erfolgte zuletzt im Mai 2018.

1.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors

Leitender Revisor ist seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Edgar Christen. Seine maximale Amtsdauer beträgt sieben Jahre. Der Rotationsrhythmus entspricht der gesetzlichen Regelung.

2. Revisionshonorar

Das Revisionshonorar für EY betrug im Geschäftsjahr 2019/20 CHF 71ʼ000.

3. Zusätzliche Honorare 

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden von EY zusätzliche Dienstleistungen für die Durchsicht des Halbjahresabschlusses im Umfang von CHF 6ʼ000 erbracht.

4. Informationsinstrumente der externen Revision

Dem Verwaltungsrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die Revisionsstelle, der diese Aufgabe zusammen mit dem Prüfungsausschuss (AC) und der Geschäftsleitung wahrnimmt. Verwaltungsrat/AC und Geschäftsleitung tagen hierfür mindestens einmal pro Jahr.

Als Kriterien für die Beurteilung der Leistung der Revisionsstelle werden nebst den Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit die Dauer der jährlichen Prüfung, die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitenden, die Tiefe der Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle sowie der Inhalt des schriftlichen Berichts an den Verwaltungsrat beurteilt. Das AC steht im direkten Kontakt mit der Revisionsstelle und tauscht sich mit ihr über alle Aufgaben des AC aus. Das AC ist ausserdem für die Leistungsüberwachung und die laufende Prüfung deren Unabhängigkeit zuständig. Darüber hinaus überwacht das AC, ob und wie die Geschäftsleitung Massnahmen umsetzt, die aufgrund von Feststellungen seitens der externen Revision verabschiedet wurden. Das AC kann die Revisionsstelle mit zusätzlichen Prüfarbeiten, insbesondere bezüglich spezifischer Schlüsselrisiken, beauftragen.

Die externen Revisoren teilen dem AC ihre Feststellungen bezüglich des vollständigen Jahresberichts in Form einer Managementpräsentation und eines diesbezüglichen Berichts mit. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Revisoren eingehend analysiert und besprochen. Diese Ergebnisse bilden die Basis für Verbesserungen der internen Abläufe sowie der Revisionsprozesse.

Das AC berichtet dem Verwaltungsrat über den Inhalt der Gespräche mit den externen Revisoren und informiert ihn über die wichtigsten Resultate und Massnahmen.

Die externen Revisoren nahmen im Geschäftsjahr 2019/20 an zwei vom AC einberufenen Sitzungen teil, an der auch die Geschäftsleitung vertreten war. Es wurden keine Anzeichen festgestellt, dass die Unabhängigkeit der externen Revision nicht gewährleistet ist.

5. Unabhängige Immobilienbewerter

Jeweils am 30. September (Halbjahresabschluss) und am 31. März (Jahresabschluss) wird der Marktwert für jede Liegenschaft des Züblin Immobilienportfolios durch externe, unabhängige Spezialisten ermittelt. Dieses Vorgehen entspricht den Bestimmungen von IAS 40 (Investment Property) und IFRS 13, die von der Züblin Gruppe angewendet werden. Seit Oktober 2014 ist JLL Schätzer für das gesamte Portfolio. JLL bewertete alle Immobilien per 31. März 2020 und die Resultate dieser Schätzungen sind in den Jahresabschluss eingeflossen. JLL wendet bei ihrer Bewertung das Discounted-Cash-Flow-Verfahren an. Dabei wird der heutige Immobilienwert ermittelt, indem die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben berechnet bzw. geschätzt und über einen Prognosehorizont abdiskontiert werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug das Honorar CHF 40ʼ000. Darüber hinaus wurden keine zusätzliche Beratungsleistungen erbracht.