ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG
1.Grundlagen
Allgemeine Gesellschaftsinformationen
Die Züblin Immobilien Holding AG mit Sitz in Zürich (ZIHAG) ist die Muttergesellschaft der Züblin Gruppe. Als Holdinggesellschaft ist sie nicht operativ tätig. Ihre Funktion beschränkt sich auf die Verwaltung und Finanzierung der Züblin Gruppe. Per 31. März 2025 beschäftigt die Gruppe 4 Mitarbeitende (31. März 2024: 4 Mitarbeitende).
Rechnungslegungsrecht
Die Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung (Titel 32 des Schweizerischen Obligationenrechts, nachfolgend: OR) erstellt. Die ZIHAG erstellt die konsolidierte Jahresrechnung nach einem anerkannten Accounting Standard (IFRS). In Übereinstimmung mit Art. 961d OR wird auf die zusätzlichen Angaben im Anhang zur Jahresrechnung, die Geldflussrechnung und den Lagebericht verzichtet.
Konzerngesellschaften sind Gesellschaften, an welchen die ZIHAG direkt oder indirekt mehr als 20% der Stimmanteile hält oder über die sie einen wesentlichen Einfluss ausüben kann.
Die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze, welche nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind, werden nachfolgend aufgeführt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten langfristige Darlehen an Tochtergesellschaften und werden zu Anschaffungskosten abzüglich einer allfälligen Wertberichtigung (ausserplanmässige Abschreibung) bewertet.
Beteiligungen
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich einer allfälligen Wertberichtigung bewertet.
Verzinsliche Verbindlichkeiten
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zu ihrem Nennwert bilanziert. Vorausbezahlte Zinsen werden abgegrenzt. Ausgabekosten werden abgegrenzt und über ihre Laufzeit linear abgeschrieben.
Umrechnungskurse EUR/CHF
Stichtagskurs 31.3.25: CHF 0.9535 (Vorjahr: CHF 0.9765)
Durchschnittskurs 1.4.24 –31.3.25: CHF 0.9517 (Vorjahr: CHF 0.9607)
2.Finanzertrag
Aus den an die Konzerngesellschaften gewährten Darlehen resultierte im aktuellen Berichtsjahr ein Zinsertrag in Höhe von TCHF 972 (Vorjahr: TCHF 1 154).
3.Beteiligungen
Die Gesellschaft hält zum 31. März 2025 zwei Beteiligungen, wovon lediglich die Züblin Immobilien AG, Zürich Immobilienbesitz hält.
4.Finanzanlagen
Darlehen an Konzerngesellschaften
Die ZIHAG gewährte der Züblin Immobilien AG ein Darlehen in der Höhe von CHF 38.3 Mio. (Vorjahr: CHF 41.4 Mio.). Der Zinssatz per Bilanzstichtag beträgt 1.75% und entspricht dem maximal zulässigen Satz gemäss dem jährlich von der Eidg. Steuerverwaltung publizierten Kreisschreiben über die steuerlich anerkannten Zinssätze für Darlehen an Beteiligte.
5.Aktienkapital
Per 31. März 2025 bestanden 3 318 027 ausgegebene Aktien mit einem Nennwert von CHF 22.50, was einem Aktienkapital von TCHF 74 656 entspricht. In den Geschäftsjahren 2024/25 und 2023/24 gab es keine Veränderungen in der Kapitalstruktur.
Die Gesellschaft besitzt per 31. März 2025 insgesamt 2 380 eigene Aktien. Die eigenen Aktien werden als Minusposten im Eigenkapital zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Per 31. März 2025 beläuft sich der Posten unverändert zum Vorjahr auf CHF 63 119.
Es besteht aktuell weder ein durch die Generalversammlung genehmigtes Aktienkapital noch ein Kapitalband.
Das bedingte Aktienkapital, welches für Mitarbeiterbeteiligungspläne zur Verfügung steht, wurde am 29. Oktober 2015 von der a.o. GV genehmigt und beläuft sich auf TCHF 3 700, was einer Stückzahl von 164 444 Aktien entspricht.
6.Bilanzverlust
7.Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften
Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften betreffen Kontokorrentverbindlichkeiten und stellen sich wie folgt dar:
8.Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten
Per 31. März 2025 hatte die ZIHAG offene Verbindlichkeiten gegenüber der Lamesa Holding SA aus ausstehenden Dividenden in Höhe von TCHF 9 673 (Vorjahr: TCHF 8 291). Die Verbindlichkeit wird nicht verzinst.
9.Eventualverpflichtungen
Wie im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag per 31.3.2025 keine Eventualverpflichtungen.
10.Bedeutende Aktionäre
Der ZIHAG sind folgende Aktionäre bekannt, die einen meldepflichtigen Grenzwert überschreiten:
Im Vorjahr setzten sich die bedeutende Aktionäre wie folgt zusammen:
Eine Offenlegungspflicht besteht, wenn meldepflichtige Personen oder Gruppen eine meldepflichtige Schwelle über- oder unterschreiten. Da die Eintragung ins Aktienregister optional ist, können die Angaben per 31. März von den gemäss FinfraG offengelegten Beteiligungen abweichen.
11.Aktienbesitz Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
12.Solidarhaftung
Die ZIHAG gehört zu einer MwSt-Gruppe und haftet zusammen mit der Züblin Immobilien AG solidarisch für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber der Steuerbehörde.
13.Nettoauflösung stiller Reserven
Im aktuellen Geschäftsjahr 2024/25 fand wie im Vorjahr keine Auflösung von stillen Reserven statt.
14.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit dem Bilanzstichtag sind keine nennenswerten Ereignisse eingetreten.