4.6 Ertragssteuern 

in Tausend CHF

 

1.4.2024 bis 31.3.2025

 

1.4.2023 bis 31.3.2024

 

 

 

 

 

Ertragssteuern in der Erfolgsrechnung

 

 

 

 

Laufende Ertragssteuern

 

–104

 

0

Ertragssteuern des Vorjahres

 

0

 

0

Total laufende Ertragssteuern

 

–104

 

0

 

 

 

 

 

Latente Ertragssteuern auf Verlustvorträgen

 

–8

 

–31

Latente Ertragssteuern auf Bewertungsdifferenzen

 

–1 787

 

473

Latente Ertragssteuern auf sonstigen Positionen

 

–231

 

–301

Total latente Ertragssteuern

 

–2 026

 

141

Total Ertragssteuern in der Erfolgsrechnung

 

–2 129

 

141

 

 

 

 

 

Ertragssteuern in der Gesamtergebnisrechnung (OCI)

 

 

 

 

Laufende Ertragssteuern im OCI

 

0

 

0

Latente Ertragssteuern im OCI

 

–5

 

–11

Total Ertragssteuern in der Gesamtergebnisrechnung (OCI)

 

–5

 

–11

Im Geschäftsjahr 2024/25 überstieg das steuerbare Jahresergebnis der Züblin Immobilien AG die Verlustvorträge der Vorjahre und es fielen dementsprechend laufende Ertragssteuern an. Im Vorjahr fielen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen keine laufenden Ertragssteuern an.

In 2024/25 wurde ein Aufwand aus latenten Ertragssteuern von TCHF 2 026 verzeichnet, wohingegen im Vorjahr die Anpassung der latenten Steuern zu einem Ertrag in Höhe von TCHF 141 führten. Ursächlich für diese Veränderung war im Wesentlichen die Veränderungen bei den Bewertungen der Anlageliegenschaften. Diese resultierten in der Berichtsperiode zu einer Bildung der latenten Steuerschuld in Höhe von TCHF 1 787, während im Vorjahr eine Auflösung von TCHF 473 resultierte.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitung der Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz zur Ertragssteuer gemäss Erfolgsrechnung dar:

Überleitung der Ertragssteuer

in Tausend CHF

 

1.4.2024 bis 31.3.2025

 

1.4.2023 bis 31.3.2024

 

 

 

 

 

Geschäftsjahr

 

 

 

 

Gewinn vor Ertragssteuern

 

10 814

 

1 197

Referenzsteuersatz 1

 

17.84%

 

19.25%

Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz

 

–1 929

 

–230

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

 

–2 129

 

141

Differenz

 

–200

 

371

Erklärt sich durch:

 

 

 

 

– steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

–33

 

0

– steuerbefreite Erträge

 

17

 

0

– Veränderung temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen

 

0

 

1

– Veränderung des Steuersatzes für latente Steuern

 

163

 

2

– zu anderen Steuersätzen besteuerte Erträge

 

–369

 

429

– Veränderung nicht aktivierter Verlustvorträge

 

19

 

–61

– Ertragssteuern aus Vorjahren

 

0

 

0

– sonstige Einflüsse

 

3

 

0

1 17.84% (Vorjahr 19.25%) ist ein gewichteter Steuersatz für die Gruppe unter Berücksichtigung der Bundes-, kantonalen und kommunalen Steuer.

Sowohl bei den laufenden Ertragssteuern als auch bei den latenten Steuern sind Annahmen erforderlich. Diese beziehen sich auf folgende Sachverhalte:

Laufende Ertragssteuern

Die Züblin Gruppe ist in der Schweiz und in den Ländern, wo ihre Tochtergesellschaften operativ sind, ertragssteuerpflichtig. Die Ermittlung der Rückstellung für Ertragssteuern in diesen verschiedenen Steuergesetzgebungen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der Geschäftsleitung, da die Ermittlung der definitiven Steuern bei vielen Transaktionen und Kalkulationen unsicher ist.

Latente Ertragssteuern

Bei der Berechnung der latenten Steuern auf den Anlageliegenschaften in der Schweiz wird auch die Grundstück­gewinnsteuer mit einbezogen. Diese ist abhängig von der erwarteten Haltedauer, die wie folgt berücksichtigt wird: Für Anlageliegenschaften, die für den Verkauf bestimmt sind, gilt die effektive Haltedauer plus 1 Jahr. Für die übrigen Anlageliegenschaften gilt eine solche von 15 Jahren oder die effektive Haltedauer plus 1 Jahr, sofern diese mehr als 15 Jahre beträgt. Auch bei der Aktivierung von latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen sind Annahmen notwendig. Die Aktivierung erfolgt nur dann, wenn deren Verwendbarkeit in der Zukunft wahrscheinlich ist. Die Beurteilung einer wahrscheinlichen Verrechnung zukünftiger Verluste basiert auf den aus den Bewertungen der Anlageliegenschaften hervorgehenden zukünftigen Geldflüssen zusammen mit Schätzungen der Geschäftsleitung über die Wahrscheinlichkeit der Nutzung dieser Verlustvorträge in zukünftigen Perioden. Auf dieser Grundlage wird die erwartete Realisierbarkeit für jedes latente Steueraktivum festgelegt und zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet und erfasst.