4.2 Liegenschaftsaufwand
Der direkt den Anlageliegenschaften zuordenbare Liegenschaftsaufwand entspricht 3.9% (Vorjahr: 3.8%) der Mieterträge.
Während nicht umlegbare Heiz- und Nebenkosten in 2021/22 von periodenfremden Einmaleffekten in Höhe von TCHF 33 positiv beeinflusst wurden, zeigten die gleichen Einmaleffekte im Geschäftsjahr 2022/23 eine negative Auswirkung im gleichen Umfang. Damit lagen die nicht umlegbaren Heiz- und Nebenkosten um TCHF 55 höher als im Vorjahr.