verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat legt das Leitbild sowie die strategische Ausrichtung fest; er ist das oberste Führungsgremium der Gesellschaft. Ihm obliegt die Überwachung der Geschäftsleitung. Das Gremium besteht am Bilanzstichtag aus insgesamt vier Mitgliedern.

 

 

 

 

 

Mitglied seit

Gewählt bis GV

Ausschuss

Dr. Wolfgang Zürcher, Präsident

2014

2022

A, B, C

1965, Schweizer Staatsbürger

 

 

 

Rechtsanwalt/Partner bei Wenger Vieli AG

 

 

 

Verwaltungsrat bei Alegra Capital AG, UCC Holding AG, Milestone Capital AG sowie diverse Mandate bei Familiengesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

Vladislav Osipov, Mitglied

2012

2022

A, B, C

1971, Schweizer Staatsbürger

 

 

 

Geschäftsführer der Centiveo AG, Zürich

 

 

 

 

 

 

 

David C. Schärli, Mitglied

2020

2022

A, B, C

1980, Schweizer Staatsbürger

 

 

 

Inhaber und Managing Partner Wiederkehr Associates AG,

 

 

 

Gründer und VR-Präsident Concorde Industries AG

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Wesnitzer, Mitglied

2006

2022

A, B, C

1963, Deutscher Staatsbürger

 

 

 

Geschäftsführer der ICN Immobilien Consult Nürnberg, zuständig für das Immobilien-Portfolio der Schickedanz Gruppe

 

 

 

 

 

 

 

A = Mitglied Nominations- Vergütungs- und Corporate Governance Ausschuss (NCC)  

B = Mitglied Prüfungsausschuss (AC)  

C = Mitglied Investment & Strategic Committee (IC)  

Keines der Mitglieder des aktuellen Verwaltungsrats übte in den vergangenen drei Berichtsperioden eine exekutive Funktion innerhalb der Züblin Gruppe oder einer ihrer Konzerngesellschaften aus, oder steht in einer wesentlichen geschäftlichen Beziehung zu ihr. Für weitere Informationen siehe Anmerkung 5.12 «Nahestehende Personen» im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung der Züblin Gruppe.

1./2. Mitglieder des Verwaltungsrats/Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Dr. Wolfgang Zürcher, Präsident

Dr. Wolfgang Zürcher ist seit 2014 Mitglied des Verwaltungsrats der Züblin. Seit 2019 hat er das Präsidium der Gesellschaft inne. Er leitet zudem den Vergütungsausschuss (NCC) und ist Mitglied im Prüfungs- (AC) und Anlageausschuss (IC).

Dr. Zürcher promovierte in Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und verfügt über einen Master of Laws (LL.M.) des University College London. Er arbeitet als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wenger Vieli AG und ist Verwaltungsrat bei diversen börsenkotierten und nicht-kotierten Gesellschaften. Dr. Zürcher ist ferner Urkundsperson des Kantons Zug und anerkannter Vertreter an der SIX Swiss Exchange.

Vladislav Osipov, Mitglied

Dipl. Ing. Vladislav Osipov trat 2012 in den Verwaltungsrat der Züblin ein. Er ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses (AC) sowie Mitglied im Vergütungs- (NCC) und im Anlageausschuss (IC).

Vladislav Osipov studierte Ingenieurwissenschaft am renommierten Institut für Luftfahrt in Moskau und Betriebswirtschaft an der Internationalen Universität Moskau. Zwischen 1994 und 2005 bekleidete er verschiedene Kaderfunktionen innerhalb des ABB Konzerns in Moskau, ab 2000 in Deutschland. Seit 2007 lebt und arbeitet Herr Osipov in der Schweiz. Neben verschiedenen Tätigkeiten in führender Position bei Schweizer Unternehmen – unter anderen Coalco AG – leitete er das Schweizer Family Office eines global tätigen Stahlhandels- und Immobilienunternehmers. Seit 2010 ist er Geschäftsführer der Centiveo AG, eine Multi-Family Office Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Zürich.

David C. Schärli, Mitglied

David C. Schärli trat 2020 in den Verwaltungsrat ein. Er ist Mitglied im Prüfungsausschuss (AC), im Vergütungsausschuss (NCC) sowie im Anlageausschuss (IC).

Herr Schärli studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen (Lizentiat 2004). Nach Tätigkeiten für die Advokatur Mühlebach und Privatbankiers Reichmuth & Co, in Luzern wurde er 2011 Teilhaber und Managing Partner der in Zürich ansässigen Investment Gesellschaft Wiederkehr Associates AG. Der Fokus dieser Firma liegt in der Vermögensverwaltung, in Direktbeteiligungen und Immobilien. Seit 2014 ist er Gründer und Verwaltungsratspräsident der Concorde Industries AG.

Dr. Markus Wesnitzer, Mitglied

Dr. Markus Wesnitzer trat 2006 in den Verwaltungsrat der Züblin ein. Er ist Vorsitzender des Anlageausschusses (IC) sowie Mitglied im Prüfungs- (AC) und im Vergütungsausschuss (NCC).

Dr. Wesnitzer studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und promovierte an der Universität Bamberg. Seit 1996 verantwortete er den Bereich Immobilien in der Schickedanz Holding in Fürth. Im Jahr 2000 trat er in den Vorstand der ICN Immobilien Consult Nürnberg ein und ist dort seitdem für Akquisitionen sowie die kaufmännische und technische Bestandsverwaltung zuständig. ICN managt als Immobilien Family Office ein Portfolio mit Schwerpunkten in Büro- und Handelsimmobillien in deutschen Grosstädten und der Schweiz.

3. Statutarische Regeln über die Anzahl zulässiger Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats im Sinne von Artikel 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV

Die Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen gemäss den Statuten der Gesellschaft (Art. 21) nicht mehr als 15 zusätzliche Mandate wahrnehmen; davon nicht mehr als fünf in börsenkotierten Unternehmen.

4. Wahlen und Amtszeit

4.1 Verwaltungsrat

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Züblin Immobilien Holding AG werden von der Generalversammlung (GV) in Einzelwahl jeweils für eine einjährige Amtsdauer gewählt. Gleichzeitig wird der Präsident des Verwaltungsrats gewählt. Grundsätzlich stellen die Verwaltungsräte ihr Mandat zur Verfügung, wenn sie das 70. Altersjahr erreichen. 

Am Bilanzstichtag setzte sich das Gremium aus vier Mitgliedern zusammen. Sie alle sind nicht exekutive und unabhängige Verwaltungsräte im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Mitglieder des Verwaltungsrats unterhalten keine geschäftlichen Beziehungen zur Züblin Immobilien Holding AG respektive zu deren Gruppengesellschaften. Es gibt keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten.

4.2 Nominations-, Vergütungs- und Corporate Governance-Ausschuss (NCC)

Die Mitglieder des NCC werden von der GV in Einzelwahl jeweils für eine einjährige Amtsdauer gewählt.

4.3 Weitere Ausschüsse

Die anderen Ausschüsse und deren Mitglieder (Prüfungs- und Anlageausschuss) werden im Rahmen einer konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats im Anschluss an die GV für eine einjährige Amtsdauer gewählt.

5. Interne Organisation

5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Die Funktion eines Vizepräsidenten und die eines Delegierten des Verwaltungsrats besteht nicht. Eine eigentliche Aufgabenteilung innerhalb des Verwaltungsrats ist nicht vorgesehen.

5.2 Personelle Zusammensetzung der Ausschüsse, deren Aufgaben und Kompetenzabgrenzung

Aufgabe der Ausschüsse ist es, Entscheidungsgrundlagen für den Gesamtverwaltungsrat vorzubereiten, an diesen zu rapportieren bzw. Antrag zu stellen.

5.2.1 Prüfungsausschuss (AC)

Vorsitzender des AC ist Vladislav Osipov. Mitglieder sind Dr. Wolfgang Zürcher, Dr. Markus Wesnitzer und David C. Schärli. Das AC überprüft die Geschäftsleitung bezüglich des Einhaltens von Gesetzen, Regelwerken, internen Reglementen und Richtlinien sowie des Risikomanagements; ferner beurteilt der Ausschuss die Revisionsstelle und überprüft die Ergebnisse der Jahresprüfung wie auch die Rechnungslegungsgrundsätze und die finanziellen Kontrollmechanismen.

5.2.2 Nominations-, Vergütungs- und Corporate Governance-Ausschuss (NCC)

Vorsitzender des NCC ist Dr. Wolfgang Zürcher. Weitere Mitglieder sind Vladislav Osipov, Dr. Markus Wesnitzer und David Schärli. Das NCC erarbeitet die Vorgaben für die Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung einschliesslich der Festlegung deren persönlicher Ziele, welche die Basis für den Operating Performance Bonus bilden. Zudem ist das NCC für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsräte von Tochtergesellschaften verantwortlich.

5.2.3 Anlage- und Strategieausschuss (IC)

Vorsitzender des IC ist Dr. Markus Wesnitzer. Mitglieder sind Dr. Wolfgang Zürcher, Vladislav Osipov und David C. Schärli. Der Ausschuss überwacht die Einhaltung der Prozesse bei Käufen/Verkäufen von Immobilien sowie die Umsetzung der strategischen Anlagerichtlinien.

5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern physisch, telefonisch oder in Form von Videokonferenzen. Im Geschäftsjahr 2021/22 trat der Verwaltungsrat siebenmal für eine ordentliche, viermal für eine ausserordentliche Sitzung zusammen. Die Sitzungsdauer beträgt im Durchschnitt fünf Stunden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse fasst er mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu. Bei Bedarf werden a.o. Verwaltungsratssitzungen physisch, oder in Form von Telefon-/Videokonferenzen einberufen und Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg gefasst. Die Sitzungen und Telefonkonferenzen werden protokolliert, die Zirkulationsbeschlüsse im jeweils nächstfolgenden Sitzungsprotokoll festgehalten. Die Geschäftsleitung nimmt an den Verwaltungsratssitzungen in der Regel teil.

Beratungen im AC finden hauptsächlich in Vorbereitung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse statt oder wenn es spezielle Geschäfte erfordern. Im Geschäftsjahr 2021/22 trat der Prüfungsausschuss fünfmal für eine rund zweistündige Sitzung zusammen. 

Beratungen im NCC finden hauptsächlich im Hinblick auf die Festsetzung der Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung statt oder wenn es die Geschäfte erfordern. Im Geschäftsjahr 2021/22 trat das NCC einmal für eine rund zweistündige Sitzung zusammen.  In der Berichtsperiode wurden keine externen Berater für die Festsetzung von Entschädigungen, Beteiligungsprogrammen, bzw. für andere entschädigungsrelevante Mandate beigezogen.

Beratungen im IC finden hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien statt. In der Berichtsperiode trat das IC dreimal für eine rund zweistündige Sitzung zusammen.

Die Teilnahmequote an Sitzungen des Verwaltungsrats und den Sitzungen der Ausschüsse lag bei 100%.

6. Kompetenzregelung 

Die Organisation des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist im Organisationsreglement vom Juli 2015 geregelt und im Wesentlichen in der Folge wiedergegeben.

Der Verwaltungsrat handelt als Gesamtgremium. Soweit seine Beschlüsse und das Organisationsreglement nichts Abweichendes vorsehen, haben die Mitglieder des Verwaltungsrats keine persönlichen Befugnisse gegenüber der Gesellschaft und können deshalb von sich aus keine Anordnungen treffen.

Die unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrats sind detailliert in den Statuten unter Artikel 16 aufgeführt (diese können auf https://www.zueblin.ch/unternehmen/#formelles eingesehen oder bei der Gesellschaft bezogen werden). In seiner Eigenschaft als oberstes Führungsgremium der Gesellschaft ist der Verwaltungsrat im Wesentlichen verantwortlich für:

  1. die Oberaufsicht und die Festlegung der Organisation der Gesellschaft,
  2. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzplanung und der Finanzkontrolle,
  3. die Ernennung und die Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und die Festlegung ihrer Zeichnungsberechtigung,
  4. die Oberaufsicht und die Überwachung der Geschäftsleitung, die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung auch im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen,
  5. die Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.

Besonders geregelt sind die Prozesse bei Käufen von Immobilien. Der Verwaltungsrat hat dafür Richtlinien erstellt, welche die Investitionsziele, Performance- und Qualitätsvorgaben regeln. Der Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der Geschäftsleitung über den Kauf und Verkauf von Immobilien.

Alle übrigen Aufgaben, insbesondere die Führung des laufenden operativen Geschäfts, werden durch die Geschäftsleitung wahrgenommen. Sie legt dem Verwaltungsrat dazu jährlich ein Budget (inkl. Renovationsbudget für Immobilien) vor und ist nach der Verabschiedung für dessen Umsetzung verantwortlich. Eine Kompetenzregelung stellt zusätzlich sicher, welche finanziellen Entscheidungen von der Geschäftsleitung getroffen werden können und welche dem Verwaltungsrat vorgelegt werden müssen.

7. Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig und in strukturierter Weise Bericht. Der Informationsfluss zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ist zusätzlich gewährt, weil diese an den Verwaltungsratssitzungen in der Regel teilnimmt.

Als besondere Informations- und Kontrollinstrumente stehen dem Verwaltungsrat zur Verfügung:

  1. Gruppenkonsolidierung mit Vorjahres- und Budgetvergleich sowie Abweichungsanalyse (vierteljährliches Management-Informations-System)
  2. Berichte über die Investitions- und Devestitionstätigkeiten
  3. Berichte über die Finanzierungstätigkeiten inkl. Cash Management
  4. Detaillierte Berichte der Geschäftsleitung über die Entwicklung des Portfolios
  5. Risikomanagement-System (vierteljährliche Risiko-Sensitivitätsanalyse, aufgeteilt nach Immobilienmarkt- und Finanzierungsrisiken). Für weitere Informationen zum Risikomanagement wird auf Abschnitt 3 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung verwiesen.
  6. IKS – Internes Kontrollsystem

Eine interne Revision existiert aufgrund der Grösse der Unternehmung nicht. Für allfällig notwendige Abklärungen oder Prüfungen werden Dritte oder die Revisionsgesellschaft mandatiert. Dies war im Berichtsjahr nicht der Fall.