Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht wurde basierend auf der Verordnung gegen übermässige Vergütung (VegüV) Art. 14 – Art 16 erstellt. Sie ersetzt die Angaben im Zusammenhang mit OR 663b bis in der statutarischen Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.
Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Genehmigte versus erwartete Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats
Gemäss den Statuen stimmen die Aktionäre prospektiv über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung (GV) ab. Die vorgehende Tabelle zeigt die Vergütungen im Geschäftsjahr. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vergütungen im Zeitraum GV zu GV dar.
Vergütung der Geschäftsleitung
Ergänzende Angaben zum Vergütungsbericht
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen im Umfang von CHF 20ʼ088 werden den einzelnen Verwaltungsräten nicht zugewiesen, da diese in unserem Fall keine zusätzliche Vorsorgeleistung begründen. Verwaltungsräte sind der Pensionskasse der Gesellschaft nicht angeschlossen.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erhalten Pauschalspesen. Sofern Spesen im Zusammenhang mit Verwaltungsratssitzungen nicht durch Pauschalspesen gedeckt sind, werden diese separat vergütet.
Die Gesellschaft hat keine ausstehenden Darlehen oder Kredite gegenüber aktuellen oder früheren Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern.
Sämtliche Aufwendungen werden entsprechend dem Accrualprinzip erfasst und sind in Übereinstimmung mit den Angaben in der statutarischen, wie auch der konsolidierten Jahresrechnung der Züblin Immobilien Holding AG.