Antrag des Verwaltungsrats ÜBER DIE vERWENDUNG DES bILANZVERLUSTS UND antrag ÜBER DIE aUSSCHÜTTUNG AUS DEr kAPITALeinlageRESERVE
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und eine Ausschüttung von CHF 1.00 je dividendenberechtigter Namenaktie aus gesetzlichen Kapitaleinlagereserven vorzunehmen. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite von 3.7% bezogen auf den Börsenkurs am Stichtag. Die Zusammensetzung der gesetzlichen Kapitaleinlagereserven ändert sich dadurch wie folgt: