2.2 Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

2.2.1 Vorgenommene Änderungen im laufenden Geschäftsjahr

Für die vorliegende konsolidierte Halbjahresrechnung gelten die gleichen Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze wie für die Konzernrechnung per 31. März 2020.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Mai 2020 eine Änderung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Mietzinserlassen im Zusammenhang mit COVID-19 zu erleichtern. Die Erleichterung betrifft ausschliesslich den Leasingnehmer.

Ansonsten traten in 2020 keine neuen für die Züblin relevanten Rechnungslegungsstandards in Kraft.

2.2.2 Zukünftige Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

Es bestehen neue oder geänderte IFRS-Standards und -Interpretationen, welche durch das IASB verabschiedet wurden, aber erst in einer späteren Rechnungsperiode in Kraft treten werden. Es wird nicht erwartet, dass diese neuen oder geänderten Standards und Interpretationen wesentliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung der Züblin Gruppe haben werden. Eine systematische Analyse wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.