4.6 Ertragssteuern
Ertragssteuern
Der laufende Steuerertrag im Vorjahr in Höhe von TCHF 271 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Steuerrückstellungen infolge der definitiven Veranlagungen der Züblin Immobilien AG bei den Grundstückgewinnsteuern für die Handänderungen in den Jahren 2009 und 2013 sowie den Gewinnsteuern der Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 (Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuern). Im aktuellen Geschäftsjahr betrifft der aktuelle Steueraufwand eine Nachzahlung für das Geschäftsjahr 2017/18.
Die Aufwendungen für latente Ertragssteuern betragen TCHF 1ʼ247 (Vorjahr TCHF 1ʼ282).
Insgesamt resultierte im Geschäftsjahr 2020/21 ein Ertragssteueraufwand in Höhe von TCHF 1ʼ257 (Vorjahr TCHF 1ʼ011).
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitung der Ertragssteuern zum Referenzsteuersatz zur Ertragssteuer gemäss Erfolgsrechnung dar: