Vergütungsgrundsätze

1. Grundsätze der Vergütung

Die Grund­sätze für das Vergü­tungssys­tem für Ver­wal­tungsrat und Geschäft­sleitung der Züblin Immo­bilien Hold­ing AG ist in den Statuten dargelegt und zeich­net sich durch fol­gende Merk­male aus (vgl. Artikel 20 ff. der Statuten):

  1. Die Vergü­tung der Mit­glieder des Ver­wal­tungsrats und der Geschäft­sleitung wer­den vom Ver­wal­tungsrat auf Antrag des Vergü­tungsauss­chuss­es festgelegt.
  2. Die Vergü­tungspoli­tik soll die Unab­hängigkeit des Ver­wal­tungsrats bei der Ausübung sein­er Kon­troll­funk­tion gewährleis­ten und basiert schw­ergewichtig auf ein­er fes­ten Barvergü­tung sowie ein­er zusät­zlichen vari­ablen Vergü­tungskom­po­nente, die in ges­per­rten Aktien aus­gegeben wird.
  3. Im Hin­blick auf die Geschäft­sleitung soll das Vergü­tungsmod­ell gewährleis­ten, dass tal­en­tierte Führungskräfte rekru­tiert, an das Unternehmen gebun­den und motiviert wer­den. Die Mit­glieder der Geschäft­sleitung erhal­ten eine feste Vergü­tung in bar, eine Vergü­tungskom­po­nente, die in ges­per­rten Aktien aus­gegeben wird und eine vari­able, erfol­gsab­hängige Vergü­tung, welche in bar und/oder Aktien aus­gerichtet wer­den kann.
  4. Die Gen­er­alver­samm­lung stimmt verbindlich und prospek­tiv über die max­i­male Gesamt­be­träge der Vergü­tung an den Ver­wal­tungsrat (jew­eils für die Peri­ode bis zur näch­sten ordentlichen Gen­er­alver­samm­lung) und die Geschäft­sleitung (jew­eils für das näch­ste Geschäft­s­jahr) ab.
  5. Des Weit­eren enthal­ten die Statuten einen definierten max­i­malen Zusatz­be­trag für die Vergü­tun­gen von Mit­gliedern der Geschäft­sleitung, die nach der Vergü­tungsab­stim­mung ernan­nt wer­den, sowie Einzel­heit­en über das Vorge­hen bei ein­er Ablehnung der Vergü­tun­gen durch die Generalversammlung.

2. Festlegung der Vergütung

2.1 Vergütungsausschuss

Der Vergü­tungsauss­chuss (Nom­i­na­tion & Com­pen­sa­tion Com­mit­tee, kurz NCC) set­zt sich gemäss Artikel 18 der Statuten aus min­destens zwei Mit­gliedern des Ver­wal­tungsrats zusam­men. Diese wer­den jährlich durch die Gen­er­alver­samm­lung für ein Jahr gewählt, jew­eils bis zur näch­sten ordentlichen Gen­er­alver­samm­lung. Das NCC unter­stützt den Ver­wal­tungsrat bei der Fes­tle­gung des Vergü­tung­mod­ells. Zudem for­muliert der Vergü­tungsauss­chuss Empfehlun­gen für die Höhe der Vergü­tun­gen an den Ver­wal­tungsrat, an den CEO sowie an die übri­gen Mit­glieder der Geschäft­sleitung und erstellt entsprechende Anträge für die Generalversammlung.

Im Geschäft­s­jahr 2017/18 nah­men die Auss­chuss­mit­glieder an allen Sitzun­gen teil. Der CEO und der CFO nah­men an den Sitzun­gen in bera­ten­der Funk­tion teil. Die Geschäft­sleitung ver­liess die Sitzung bei der Besprechung der eige­nen Vergü­tung. Der Auss­chussvor­sitzende erstat­tet dem Ver­wal­tungsrat nach jed­er Sitzung Bericht zu den Aktiv­itäten des Gremi­ums. Die Pro­tokolle der Auss­chuss­sitzun­gen ste­hen allen Mit­gliedern des Ver­wal­tungsrats zur Verfügung.

Für Details zu den einzel­nen Mit­gliedern des Vergü­tungsauss­chuss­es und den weit­eren Auf­gaben ver­weisen wir auf die Angaben im Cor­po­rate Gov­er­nance Bericht.

2.2 Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Die Zusam­menset­zung und die Höhe der Vergü­tun­gen des Ver­wal­tungsrats und der Geschäft­sleitung wer­den peri­odisch über­prüft und ori­en­tieren sich am Branchen- und Arbeits­mark­tum­feld, in denen Züblin Tal­ente sucht und anstellt. Fern­er fliessen die effek­tive wirtschaftliche Entwick­lung des Unternehmens sowie die indi­vidu­elle Erfül­lung der Funk­tion­san­forderun­gen sowie der Leis­tungsvor­gaben in die Entschei­dung des Vergü­tungsauss­chuss­es über die Höhe der Vergü­tung des CEO und der übri­gen Mit­glieder der Geschäft­sleitung ein.

2.3 Struktur der Vergütung

Vergütung des Verwaltungsrats

Sys­tem­atik: Die Vergü­tung für die Mit­glieder des Ver­wal­tungsrates kann sich aus fol­gen­den Kom­po­nen­ten zusam­menset­zen, bei denen der fest vere­in­barte Baran­teil überwiegt.

 

 

 

 

 

 

 

Instru­ment

Zweck

Ein­flussfak­toren

Leis­tungsziele

Betrag

Grund­hono­rar

Barvergü­tung

Entschädi­gung der Verwaltungsratstätigkeit

Posi­tion, mark­tübliche Vergütung

 

Präsi­dent CHF 70 000 Mit­glied CHF 49 000

Aktien­beteili­gung (z.B. Restrict­ed Share Units)

RSUs mit bis zu 3-jähriger Sper­rfrist mit sequen­tieller Aktienüber­tra­gung mit Leverage-Faktor

Aktien­basierte Vergü­tung im Ein­klang mit Aktionärsinteressen

Aktienkursen­twick­lung im Ver­gle­ich mit Peer­gruppe über eine mehrjährige Leistungsperiode

Steigerung des Aktienkurs­es, Übertr­e­f­fung der Peergruppe

max. 75% des Grundhonorars

 

 

 

 

 

 

Grund­hono­rar: Jedes Mit­glied des Ver­wal­tungsrates erhält ein im Voraus fest­gelegtes fix­es, und für alle Mit­glieder des Ver­wal­tungsrats, mit Aus­nahme des Präsi­den­ten, gle­ich hohes Grund­hono­rar pro Amtspe­ri­ode. Die Tätigkeit­en in den Auss­chüssen wer­den nicht sep­a­rat entschädigt. Das jährliche Grund­hono­rar wird in bar aus­bezahlt. Bei Auss­chei­den eines Mit­glieds aus dem Ver­wal­tungsrat während der Amtspe­ri­ode wird die feste Vergü­tung pro rata bis zum Ende des Monats berech­net, in dem das Auss­chei­den erfol­gt. Eine Auszahlung der auf dieser Basis ermit­tel­ten Vergü­tung erfol­gt quar­tal­sweise nach Genehmi­gung des Gesamt­be­trags durch die Gen­er­alver­samm­lung. Die jährliche feste Vergü­tung des Ver­wal­tungsrat­spräsi­den­ten sowie der anderen Mit­glieder des Ver­wal­tungsrats ist unab­hängig von der Anzahl der Ver­wal­tungsratssitzun­gen. Daneben erhal­ten die Mit­glieder des Ver­wal­tungsrates die steuer­lich akzep­tierten Pauschal­spe­sen (CHF 6’500 für den Chair­man und je CHF 5’000 für die Mit­glieder des Ver­wal­tungsrats) sowie eine Vergü­tung der Aus­la­gen im Zusam­men­hang mit den Ver­wal­tungsratssitzun­gen. Es wer­den für die Tätigkeit­en im Ver­wal­tungsrat der Züblin Immo­bilien Hold­ing AG keine Sitzungs­gelder aus­bezahlt. Kein nicht-exeku­tives Mit­glied des Ver­wal­tungsrats wird unter ein­er Ein­rich­tung der beru­flichen Vor­sorge versichert.

Die Tätigkeit­en der Mit­glieder in den Ver­wal­tungsräten der Tochterge­sellschaften wer­den in bar als feste Vergü­tung bezahlt. Je nach Gesellschaft wird zwis­chen einem jährlichen fes­ten Betrag oder ein­er Sitzungspauschale unterschieden.

Aktien­beteili­gung: In Ein­klang mit den Statuten kann ein Teil der Vergü­tung des Ver­wal­tungsrats in Form ein­er vari­ablen, aktien­basierten Vergü­tungskom­po­nente erfol­gen. Im Zuge sein­er peri­odis­chen Über­prü­fun­gen hat der Vergü­tungsauss­chuss (NCC) im abge­laufe­nen Geschäft­s­jahr die vorge­se­hene Ein­führung ein­er solchen Vergü­tungskom­po­nente vor dem Hin­ter­grund der aktuellen Grösse der Gesellschaft ein­er Neubeurteilung unter­zo­gen. Abgestützt auf die Empfehlung des NCC hat der Ver­wal­tungsrat beschlossen, auf eine langfristig aus­gerichtete, aktien­basierte Vergü­tungskom­po­nente vor­erst zu verzichten.

Vergü­tung im Bericht­s­jahr: Im abge­laufe­nen Geschäft­s­jahr wurde das Vergü­tungsmod­ell für aktien­basierte Vergü­tungskom­po­nen­ten des Ver­wal­tungsrats angepasst. Die effek­tive Vergü­tung der Ver­wal­tungsratsmit­glieder für das Bericht­s­jahr ist im Fol­gen­den zusammengestellt.

Vergütung der Geschäftsleitung

Sys­tem­atik: Die Vergü­tung der Mit­glieder der Geschäft­sleitung kann sich aus fol­gen­den Kom­po­nen­ten zusammensetzen.

 

 

 

 

 

 

 

Instru­ment

Zweck

Ein­flussfak­toren

Leis­tungsziele

Ziel­w­ert (in % des Jahresgrundgehalts)

Jahres­grundge­halt

Monatliche Barvergü­tung

Gewin­nung und Anbindung von Mitarbeitenden

Posi­tion, mark­tübliche Vergü­tung, Qual­i­fika­tion und Kom­pe­tenz der Person

Erfül­lung der Funktion

100%

Kurzfristige vari­able Vergü­tung (Bonus)

Leis­tungs­bonus in bar und in Aktien

Leis­tungsab­hängige Vergü­tung (kurzfristig)

Erre­ichung Leis­tungsziele über eine ein­jährige Leistungsperiode

Return on Equi­ty Indi­vidu­elle Ziele

max. 25% max. 25%

Aktien­beteili­gung

Aktien mit 3 jähriger Sperrfrist

Aktien­basierte Vergü­tung (langfristig) im Ein­klang mit Aktionärsinteressen

Aktienkurs über eine mehrjährige Leistungsperiode

Steigerung des Aktienkurses

max. 25%

Pen­sions, oth­er benefits

Vor­sorge und Ver­sicherun­gen, Nebenleistungen

Absicherung gegen Risiken, Gewin­nung und Anbindung von Mitarbeitenden

Mark­tübliche Prax­is, mark­tübliche Prax­is und Position

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahres­grundge­halt: Die Mit­glieder der Geschäft­sleitung erhal­ten eine vom Vergü­tungsauss­chuss jährlich für die Peri­ode des Geschäft­s­jahres (vom 1. April bis 31. März des Fol­ge­jahrs) fest­gelegte und von der Gen­er­alver­samm­lung genehmigte feste Vergü­tung, die in bar aus­bezahlt wird. Diese wird indi­vidu­ell und unter Berück­sich­ti­gung der oben erwäh­n­ten Kri­te­rien fest­ge­set­zt und trägt der Funk­tion und Ver­ant­wor­tung des einzel­nen Geschäft­sleitungsmit­glieds Rechnung.

Kurzfristige vari­able Vergü­tung (Bonus): Die kurzfristig vari­able Kom­po­nente (Bonus) für Geschäft­sleitungsmit­glieder set­zt sich aus dem “Oper­at­ing Per­for­mance Bonus” und dem “Return on Equi­ty Bonus” zusam­men. Der Bonus sollte sich in der Regel auf max­i­mal 50% des Jahres­grundge­halts beschränken, kann aber auch höher ausfallen.

Der Oper­at­ing Per­for­mance Bonus kann max­i­mal 25% des Jahres­grundge­halts betra­gen und hängt von der erre­icht­en indi­vidu­ellen Leis­tung ab. Die indi­vidu­elle Leis­tung wird im Rah­men des jährlichen “Man­age­ment by Objectives”-Prozess (MbO) bew­ertet. Hier­bei wer­den zu Jahres­be­ginn indi­vidu­elle Zielvor­gaben durch den Ver­wal­tungsrat geset­zt resp. genehmigt und zum Jahre­sende der effek­tiv­en Leis­tung gegenübergestellt. Je nach Ziel­er­re­ichungs­grad der Zielvor­gaben und unter Berück­sich­ti­gung der Gewich­tun­gen bemisst sich der Oper­at­ing Per­for­mance Bonus entsprechend. Der Oper­at­ing Per­for­mance Bonus wird nicht aus­bezahlt, wenn die Gesellschaft einen Gesamtver­lust erleidet.

Der Return on Equi­ty Bonus (RoE-Bonus) kann max­i­mal 25% des Jahres­grundge­halts betra­gen und hängt vom erre­icht­en Geschäft­sergeb­nis ab. Dieses wird anhand der erre­icht­en Eigenkap­i­tal­ren­dite (Return on Equi­ty) der Gruppe unter Berück­sich­ti­gung von Bew­er­tungsverän­derun­gen und Gewinnen/Verlusten aus Immo­bilien­verkäufen festgelegt.

Der Ver­wal­tungsrat definiert hierzu eine Leis­tungs­ma­trix mit ein­er unteren und ein­er oberen RoE-Leis­tungss­chwelle. Die untere Leis­tungss­chwelle entspricht dem bud­getierten RoE für das Geschäft­s­jahr. Wird die untere fest­gelegte RoE-Leis­tungss­chwelle nicht erre­icht, reduziert sich der RoE-Bonus auf null. Ab der Erre­ichung der unteren Leis­tungss­chwelle wird bei ansteigen­dem Geschäft­sergeb­nis ein gröss­er wer­den­der Anteil des RoE-Bonus aus­bezahlt. Bei Erre­ichung oder Übertr­e­f­fung der oberen RoE-Leis­tungss­chwelle erhöht sich der RoE-Bonus auf den max­i­malen Betrag von 25% des Jahres­grundge­halts. Die Leis­tungs­ma­trix wird peri­odisch durch den Ver­wal­tungsrat über­prüft und angepasst.

Die kumulierte kurzfristige vari­able Kom­po­nente wird als nomineller Betrag in Schweiz­er Franken berech­net. Die Auszahlung erfol­gt in der Regel in bar, kann sich aber auch aus Dreivierteln in bar und einem Vier­tel in Aktien der Züblin Immo­bilien Hold­ing AG zusam­menset­zen, wobei sich der Zuteilungswert der Aktien anhand des Schlusskurs­es am let­zten Han­del­stag des abge­laufe­nen Geschäft­s­jahres errechnet.

Aktien­beteili­gung: Die Geschäft­sleitungsmit­glieder kön­nen eine aktien­basierte Vergü­tungskom­po­nente erhal­ten. Zweck der aktien­basierten Vergü­tung ist es, die Inter­essen der Geschäft­sleitung auf die Inter­essen der Aktionäre auszuricht­en. Ana­log zur Aktien­beteili­gung der Ver­wal­tungsratsmit­glieder kann das NCC die Vergü­tungskom­po­nente für Geschäft­sleitungsmit­glieder auf max­i­mal 25% des Jahres­grundge­halts festlegen. 

Vor­sorge und Neben­leis­tun­gen: Neben­leis­tun­gen sind in erster Lin­ie Sozial- und Vor­sorge­pläne, die einen angemesse­nen Renten­beitrag sowie eine angemessene Absicherung bei Risiken im Todes- oder Inva­lid­itäts­fall gewähren. Die Plan­leis­tun­gen gehen für die Geschäft­sleitungsmit­glieder mit einem Schweiz­er Arbeitsver­trag über die geset­zlichen Vor­gaben des Bun­des­ge­set­zes über die beru­fliche Alters-, Hin­ter­lasse­nen- und Invali­den­vor­sorge (BVG) hin­aus und deck­en sich mit der üblichen Marktpraxis.

Die Mit­glieder der Geschäft­sleitung erhal­ten keine speziellen Neben­leis­tun­gen. Sie haben Anspruch auf eine Pauscha­lentschädi­gung für Geschäftsspe­sen gemäss dem von den zuständi­gen kan­tonalen Steuer­be­hör­den genehmigten Spesenreglement.

Vergü­tung im Bericht­s­jahr: Im abge­laufe­nen Geschäft­s­jahr erhiel­ten die Mit­glieder der Geschäft­sleitung einen ein­ma­li­gen, transak­tions­be­zo­ge­nen Bonus. Die Vergü­tung der Mit­glieder der Geschäft­sleitung für das Bericht­s­jahr ist nach­fol­gend im Vergü­tungs­bericht zusammengestellt.

Kündi­gungs­fris­ten und Abgangsentschädi­gun­gen der Geschäft­sleitung: Die Arbeitsverträge der Mit­glieder der Geschäft­sleitung sind mit fol­gen­den Kündi­gungs­fris­ten abgeschlossen:

  1. Dr. Iosif Baka­leynik (CEO): Die Kündi­gungs­frist beträgt sechs Monate. Der Arbeitsver­trag sieht keine weit­eren Entschädi­gun­gen vor.
  2. Roland Friederich (CFO): Die Kündi­gungs­frist beträgt sechs Monate. Der Arbeitsver­trag sieht keine weit­eren Entschädi­gun­gen vor.