Revisionsstelle und unabhängige Immobilienbewerter
1. Revisionsstelle
1.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
1.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats
Revisionsstelle der Züblin Gruppe bzw. der Züblin Immobilien Holding AG ist seit 1998 Ernst & Young AG (EY), Zürich.
1.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors, der für das bestehende Revisionsmandat verantwortlich ist
Leitender Revisor ist seit dem Geschäftsjahr 2014/15 Christian Krämer. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils für ein Jahr gewählt.
2. Revisionshonorar
Das Revisionshonorar für EY betrug im Geschäftsjahr 2017/18 CHF 151’620.
3. Zusätzliche Honorare
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden von EY keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht.
4. Informationsinstrumente der externen Revision
Der Verwaltungsrat nimmt seine Überwachungs- und Kontrollfunktion gegenüber den externen Revisoren über den Prüfungsausschuss wahr. Dieser tagt mindestens einmal pro Jahr.
Der Prüfungsausschuss steht im direkten Kontakt mit der Revisionsstelle und tauscht sich mit ihr über alle Aufgaben des Prüfungsausschusses aus. Der Prüfungsausschuss ist ausserdem für die Leistungsüberwachung der externen Revisoren verantwortlich und prüft laufend deren Unabhängigkeit. Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss, ob und wie die Geschäftsleitung Massnahmen umsetzt, die aufgrund von Feststellungen seitens der externen Revision verabschiedet wurden. Der Prüfungsausschuss kann die Revisionsstelle mit zusätzlichen Prüfarbeiten, insbesondere bezüglich spezifischer Schlüsselrisiken, beauftragen.
Die externen Revisoren teilen dem Prüfungsausschuss ihre Feststellungen bezüglich des vollständigen Jahresberichts in Form einer Managementpräsentation und eines diesbezüglichen Berichts mit. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Revisoren eingehend analysiert und besprochen. Diese Ergebnisse bilden die Basis für Verbesserungen der internen Abläufe sowie der Revisionsprozesse.
Der Prüfungsausschuss berichtet dem Verwaltungsrat über den Inhalt der Gespräche mit den externen Revisoren und informiert ihn über die wichtigsten Resultate und Massnahmen.
Die externen Revisoren nahmen während des Geschäftsjahres 2017/18 an einer vom Prüfungsausschuss einberufenen Sitzung teil, an der auch die Geschäftsleitung vertreten war. Es wurden keine Anzeichen festgestellt, dass die Unabhängigkeit der externen Revision nicht gewährleistet ist.
Die Höhe des Revisionshonorars für das Geschäftsjahr 2017/18 wurde aufgrund eines Vorschlags der externen Revision durch den Prüfungsausschuss geprüft und dem Verwaltungsrat zur Annahme vorgeschlagen.
Im Geschäftsjahr 2004/05 haben Verwaltungsrat und Prüfungsausschuss letztmals eine Überprüfung des Revisionsmandats vorgenommen. Aktuell wurden fünf global tätige Revisionsgesellschaften zur Abgabe eines Angebots eingeladen.
5. Unabhängige Immobilienbewerter
Unabhängige Immobilienbewerter Jeweils am 30. September (Halbjahresabschluss) und am 31. März (Jahresabschluss) wird der Marktwert für jede Liegenschaft des Züblin Immobilienportfolios durch externe, unabhängige Spezialisten ermittelt. Dieses Vorgehen entspricht den Bestimmungen von IAS 40 (Investment Property) und IFRS 13, die von der Züblin Gruppe angewendet werden. Seit Oktober 2014 ist JLL der neue Schätzer für das gesamte Portfolio. JLL bewertete alle Immobilien per 31. März 2018 und die Resultate dieser Schätzungen sind in den Jahresabschluss eingeflossen. JLL wendet bei ihrer Bewertung das Discounted-Cash-Flow-Verfahren an. Dabei wird der heutige Immobilienwert ermittelt, indem die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben berechnet bzw. geschätzt und über einen Prognosehorizont abdiskontiert werden. Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug das Honorar CHF 32’000.