Revisionsstelle und unabhängige Immobilienbewerter

1. Revisionsstelle

1.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

1.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisionsmandats

Revi­sion­sstelle der Züblin Gruppe bzw. der Züblin Immo­bilien Hold­ing AG ist seit 1998 Ernst & Young AG (EY), Zürich.

1.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors, der für das bestehende Revisionsmandat verantwortlich ist

Lei­t­en­der Revi­sor ist seit dem Geschäft­s­jahr 2014/15 Chris­t­ian Krämer. Die Revi­sion­sstelle wird von der Gen­er­alver­samm­lung jew­eils für ein Jahr gewählt.

2. Revisionshonorar

Das Revi­sion­shon­o­rar für EY betrug im Geschäft­s­jahr 2017/18 CHF 151’620.

3. Zusätzliche Honorare 

Im Geschäft­s­jahr 2017/18 wur­den von EY keine zusät­zlichen Dien­stleis­tun­gen erbracht.

4. Informationsinstrumente der externen Revision

Der Ver­wal­tungsrat nimmt seine Überwachungs- und Kon­troll­funk­tion gegenüber den exter­nen Revi­soren über den Prü­fungsauss­chuss wahr. Dieser tagt min­destens ein­mal pro Jahr.

Der Prü­fungsauss­chuss ste­ht im direk­ten Kon­takt mit der Revi­sion­sstelle und tauscht sich mit ihr über alle Auf­gaben des Prü­fungsauss­chuss­es aus. Der Prü­fungsauss­chuss ist ausser­dem für die Leis­tungsüberwachung der exter­nen Revi­soren ver­ant­wortlich und prüft laufend deren Unab­hängigkeit. Darüber hin­aus überwacht der Prü­fungsauss­chuss, ob und wie die Geschäft­sleitung Mass­nah­men umset­zt, die auf­grund von Fest­stel­lun­gen seit­ens der exter­nen Revi­sion ver­ab­schiedet wur­den. Der Prü­fungsauss­chuss kann die Revi­sion­sstelle mit zusät­zlichen Prü­far­beit­en, ins­beson­dere bezüglich spez­i­fis­ch­er Schlüs­sel­risiken, beauftragen. 

Die exter­nen Revi­soren teilen dem Prü­fungsauss­chuss ihre Fest­stel­lun­gen bezüglich des voll­ständi­gen Jahres­berichts in Form ein­er Man­age­ment­präsen­ta­tion und eines dies­bezüglichen Berichts mit. Die Revi­sion­sergeb­nisse wer­den mit den exter­nen Revi­soren einge­hend analysiert und besprochen. Diese Ergeb­nisse bilden die Basis für Verbesserun­gen der inter­nen Abläufe sowie der Revisionsprozesse. 

Der Prü­fungsauss­chuss berichtet dem Ver­wal­tungsrat über den Inhalt der Gespräche mit den exter­nen Revi­soren und informiert ihn über die wichtig­sten Resul­tate und Massnahmen. 

Die exter­nen Revi­soren nah­men während des Geschäft­s­jahres 2017/18 an ein­er vom Prü­fungsauss­chuss ein­berufe­nen Sitzung teil, an der auch die Geschäft­sleitung vertreten war. Es wur­den keine Anze­ichen fest­gestellt, dass die Unab­hängigkeit der exter­nen Revi­sion nicht gewährleis­tet ist. 

Die Höhe des Revi­sion­shon­o­rars für das Geschäft­s­jahr 2017/18 wurde auf­grund eines Vorschlags der exter­nen Revi­sion durch den Prü­fungsauss­chuss geprüft und dem Ver­wal­tungsrat zur Annahme vorgeschlagen. 

Im Geschäft­s­jahr 2004/05 haben Ver­wal­tungsrat und Prü­fungsauss­chuss let­zt­mals eine Über­prü­fung des Revi­sion­s­man­dats vorgenom­men. Aktuell wur­den fünf glob­al tätige Revi­sion­s­ge­sellschaften zur Abgabe eines Ange­bots eingeladen. 

5. Unabhängige Immobilienbewerter

Unab­hängige Immo­bilien­be­w­ert­er Jew­eils am 30. Sep­tem­ber (Hal­b­jahresab­schluss) und am 31. März (Jahresab­schluss) wird der Mark­twert für jede Liegen­schaft des Züblin Immo­bilien­port­fo­lios durch externe, unab­hängige Spezial­is­ten ermit­telt. Dieses Vorge­hen entspricht den Bes­tim­mungen von IAS 40 (Invest­ment Prop­er­ty) und IFRS 13, die von der Züblin Gruppe angewen­det wer­den. Seit Okto­ber 2014 ist JLL der neue Schätzer für das gesamte Port­fo­lio. JLL bew­ertete alle Immo­bilien per 31. März 2018 und die Resul­tate dieser Schätzun­gen sind in den Jahresab­schluss einge­flossen. JLL wen­det bei ihrer Bew­er­tung das Dis­count­ed-Cash-Flow-Ver­fahren an. Dabei wird der heutige Immo­bilien­wert ermit­telt, indem die zukün­fti­gen Ein­nah­men und Aus­gaben berech­net bzw. geschätzt und über einen Prog­nose­hor­i­zont abdiskon­tiert wer­den. Im Geschäft­s­jahr 2017/18 betrug das Hon­o­rar CHF 32’000.