kapitalstruktur

1. Aktienkapital per 31. März 2018

 

 

Ordentlich­es Kapital 

CHF 74 655 607.50

 

eingeteilt in 3 318 027 Name­nak­tien mit CHF 22.50 Nominalwert

Die Name­nak­tien sind Ein­heit­sak­tien, aus­ges­tat­tet mit den gle­ichen Ver­mö­gens- und Mitwirkungsrecht­en. Es beste­hen keine Beschränkun­gen der Über­trag­barkeit. Voraus­set­zung für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre ist der Ein­trag im Aktien­buch. Aktionäre wer­den mit Stimm­recht im Aktien­buch einge­tra­gen, wenn sie aus­drück­lich erk­lären, die Aktien im eige­nen Namen und für eigene Rech­nung erwor­ben zu haben. Das Stimm­recht und die damit ver­bun­de­nen Rechte der eige­nen Aktien ruhen. 

Die Aktien sind als Wertrechte aus­gestal­tet und wed­er in ein­er Glob­alurkunde noch in Zer­ti­fikat­en, Einzelurkun­den oder in ander­er Form verurkun­det. Aktionären haben keinen Anspruch auf Ausstel­lung eines Akti­en­ti­tels, doch kön­nen sie jed­erzeit von der Gesellschaft eine Bescheini­gung über ihre Stel­lung als Aktionär ver­lan­gen. Die Gesellschaft führt ein Wertrechte­buch gemäss den Bes­tim­mungen von Art. 973c OR

Für den genauen Wort­laut der Bes­tim­mungen wird auf die Statuten der Gesellschaft ver­wiesen, die auf www.zueblin.ch einge­se­hen oder bei der Gesellschaft bezo­gen wer­den können.

2. Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

2.1 Genehmigtes Kapital

Die Aktionäre haben im Rah­men der GV vom 20. Juni 2017 den Ver­wal­tungsrat ermächtigt, bis zum 20. Juni 2019 das Aktienkap­i­tal im Max­i­mal­be­trag von CHF 37 327 792.50 durch Aus­gabe von höch­stens 1 659 013 voll­ständig zu liberier­den­den Name­nak­tien mit einem Nen­nwert von je CHF 22.50 zu erhöhen.

2.2 Bedingtes Kapital

Die Aktionäre haben im Rah­men der a.o. GV vom 29. Feb­ru­ar 2016 den Ver­wal­tungsrat ermächtigt, das Aktienkap­i­tal durch Aus­gabe von höch­stens 164 444 voll zu liberieren­den Name­nak­tien zu je CHF 22.50 im Nen­nwert von ins­ge­samt höch­stens CHF 3 699 990 mit­tels Ausübung von Option­srecht­en, welche Mitar­bei­t­en­den oder Mit­gliedern des Ver­wal­tungsrats der Gesellschaft oder ein­er ihrer Konz­ernge­sellschaften gemäss dem vom Ver­wal­tungsrat genehmigten Mitar­beit­er­beteili­gungs­plan eingeräumt wer­den kön­nen, zu erhöhen.

3. Kapitalveränderungen der letzten drei Jahre

 

 

Geschäft­s­jahr 2015/2016

Ordentliche Kap­i­taler­höhung zum 1. Dezem­ber 2015

Geschäft­s­jahr 2016/2017

Keine

Geschäft­s­jahr 2017/2018

Keine

4./5. Aktien, Partizipations- und Genussscheine

Die unter Zif­fer 2.1 (“Genehmigtes Kap­i­tal”) erwäh­n­ten 3 318 027 aus­gegebe­nen Name­nak­tien sind voll ein­bezahlt. Jede Aktie ist div­i­den­den­berechtigt. Unter Zif­fer 6 (“Beschränkung der Über­trag­barkeit und Nom­i­nee-Ein­tra­gun­gen”) ist die Stimm­berech­ti­gung erläutert. Vorzugsrechte und ähn­liche Berech­ti­gun­gen beste­hen keine.

Per 31. März 2018 waren wed­er Par­tizipa­tion­ss­cheine noch Genusss­cheine ausstehend.

6. Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Aktien der Gesellschaft sind ohne Ein­schränkun­gen frei über­trag­bar. Für die Name­nak­tionäre wird ein Aktien­buch geführt. Darin wer­den die Eigen­tümer und Nutzniess­er mit Namen und Vor­na­men, Wohnort, Adresse und Staat­sange­hörigkeit (bei juris­tis­chen Per­so­n­en der Sitz) einge­tra­gen. Im Ver­hält­nis zur Gesellschaft wird als Aktionär oder Nutzniess­er nur anerkan­nt, wer im Aktien­buch einge­tra­gen ist. 

Erwer­ber von Name­nak­tien oder ein­er Nutznies­sung an Name­nak­tien wer­den auf Gesuch als Aktionäre oder Nutzniess­er mit Stimm­recht im Aktien­buch einge­tra­gen, wenn sie aus­drück­lich erk­lären, die Aktien oder die Nutznies­sung an den Aktien im eige­nen Namen und für eigene Rech­nung erwor­ben zu haben. Ist der Erwer­ber nicht bere­it, eine solche Erk­lärung abzugeben, kann der Ver­wal­tungsrat die Ein­tra­gung mit Stimm­recht ver­weigern. Diese Ein­tra­gungs­beschränkung gilt auch für Aktien, die über die Ausübung eines Bezugs-, Options- oder Wan­del­rechts geze­ich­net oder erwor­ben werden.

7. Wandelanleihen und Optionen

Per 31. März 2018 waren bei der Züblin Immo­bilien Hold­ing AG keine Wan­de­lan­lei­hen und Optio­nen ausstehend.